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Bei der Planung einer Schussschneise im Jagdrevier soll ein Baum entnommen werden, der eine Schwarzspechthöhle aufweist. Der Waldbesitzer hat seine Zustimmung erteilt. Was gilt rechtlich für die Entnahme dieses Baumes?
Bei der Planung einer Schussschneise im Jagdrevier soll ein Baum entnommen werden, der eine Schwarzspechthöhle aufweist. Der Waldbesitzer hat seine Zustimmung erteilt. Was gilt rechtlich für die Entnahme dieses Baumes?