Wem obliegt es bei einer Nachsuche grundsätzlich, den Fangschuss abzugeben?
Der verantwortliche Jagdleiter des Reviers
Derjenige Schütze, der das Stück zuvor beschossen hat
Der Hundeführer, der mit der Durchführung der Nachsuche betraut wurde
Der Revierinhaber, in dessen Revier die Nachsuche stattfindet