Worauf muss ein Jäger achten, wenn er seinen Jagdhund in einem anderen Bundesland einsetzen möchte?
Es genügt, die im Heimatbundesland ausgestellten Nachweise über die Brauchbarkeitsprüfung mitzuführen, da diese bundesweit automatisch gültig sind.
Es sind ausschließlich die bundeseinheitlichen Vorschriften für die jeweilige Jagdhunderasse maßgeblich.
Für den länderübergreifenden Einsatz eines Jagdhundes bestehen keinerlei besondere Vorschriften.
Es gelten die landesspezifischen gesetzlichen Regelungen zum Einsatz brauchbarer Jagdhunde, einschließlich der Frage, ob die abgelegte Prüfung des Hundes in diesem Bundesland anerkannt wird.