Welche der folgenden Hieb- und Stichwaffen unterliegen in Deutschland einem gesetzlichen Verbot?
Hirschfänger und Standhauer mit einer Klingenlänge von mehr als 25 cm
Waidmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 15 cm und beidseitiger Schleifung
Spring- und Fallmesser, deren Klingenlänge 8,5 cm überschreitet
Saufeder mit einer Gesamtlänge, die 3,0 m übersteigt