Warum gilt eine Selbstladeflinte trotz automatischen Ladevorgangs nicht als vollautomatische Waffe?
Weil Selbstladeflinten grundsätzlich nur für halbautomatischen Betrieb zugelassen sind
Weil der Ladevorgang nach jedem Schuss manuell ausgelöst werden muss
Weil für jeden einzelnen Schuss der Abzug separat betätigt werden muss
Weil eine einmalige Abzugsbetätigung genügt, um mehrere Schüsse abzufeuern