Welche Regelung gilt für den Einsatz von Restlichtverstärkern zur Beobachtung von Wild?
Eine Nutzung ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Untere Jagdbehörde zulässig.
Eine Verwendung ist ausschließlich während der gesetzlichen Jagdzeiten erlaubt.
Der Einsatz ist ohne Einschränkungen jederzeit gestattet.
Der Einsatz ist generell und ohne Ausnahme verboten.