Was gilt für einen Jäger hinsichtlich der Verwendung von Munition, die ein Sportschütze mit Wiederladeberechtigung selbst hergestellt hat?
Er darf diese selbst hergestellte Munition nicht verwenden.
Er darf sie verwenden, sofern der wiederladende Sportschütze das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Er darf sie verwenden, sofern er die Munition vor der Verwendung durch einen Büchsenmacher hat prüfen lassen.
Er darf sie verwenden, sofern die Munition für den Einsatz auf Schalenwild freigegeben ist.