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Sie verreisen für längere Zeit und möchten Ihre Jagdgewehre vorübergehend im Waffenschrank eines befreundeten Jägers unterbringen. Ist das rechtlich zulässig?
Sie verreisen für längere Zeit und möchten Ihre Jagdgewehre vorübergehend im Waffenschrank eines befreundeten Jägers unterbringen. Ist das rechtlich zulässig?