Ein Rothirsch der Altersklasse 3 wird Ende September während der Brunft erlegt und aufgebrochen. Welche besondere Maßnahme ist dabei in Bezug auf den Verbraucherschutz zwingend erforderlich?
Brunfthirsche der Altersklasse 3 dürfen aufgrund des starken Brunftgeruchs erst nach einer 48-stündigen Kühlphase aufgebrochen werden
Der Brunftfleck muss beim Aufbrechen großzügig abgeschärft werden
Bei einem Brunfthirsch sind Herz, Leber und Nieren zum Verzehr nicht geeignet
Der Brunftfleck bleibt am Stück, damit der Wildbrethändler erkennen kann, dass es sich um einen Brunfthirsch handelt