Welche Maßnahme ist beim Auffinden von Fallwild korrekt?
Das Fallwild muss unschädlich beseitigt werden.
Das Stück muss zunächst durch einen Tierarzt auf seine Genießbarkeit hin untersucht werden.
Der Verzehr ist zulässig, sofern keine äußerlich erkennbaren Anzeichen für Genussuntauglichkeit vorliegen.
Das Fallwild ist dem zuständigen Veterinäramt zur Begutachtung zu übergeben.