Gekochte Schweineabfälle sollen am Luderplatz als Lockmittel für Raubwild ausgebracht werden. Ist dies zulässig?
Nein, das ist nicht zulässig.
Ja, jedoch ausschließlich im Luderschacht.
Ja, das ist ohne Einschränkungen erlaubt.
Ja, aber nur außerhalb der Brut- und Setzzeit.