Muss Fallwild einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?
Nur bei bestimmten Wildarten wie Schwarzwild, da dort ein erhöhtes Risiko für Trichinenbefall besteht.
Nur dann, wenn das Fleisch des Fallwilds in den Handel gebracht werden soll.
Nein, weil Fallwild grundsätzlich als genussuntauglich gilt.
Ja, grundsätzlich immer, damit die Ursache des Verendens festgestellt werden kann.