Bei gehäuftem Auftreten von Fallwild muss der Jäger dies unverzüglich bei welcher Behörde anzeigen?
Beim zuständigen Gesundheitsamt der Gemeinde
Beim Leiter der zuständigen oberen Jagdbehörde
Bei der zuständigen Hygieneinspektion
Beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt