Woran sind Tollwutbezirke im öffentlichen Raum amtlich zu erkennen?
Sie sind an aufgestellten Schildern erkennbar, die einen Fuchs als Warnsymbol zeigen.
Eine spezielle Kennzeichnung vor Ort erfolgt nicht – die betroffenen Gebiete werden ausschließlich durch amtliche Bekanntmachung kommuniziert.
Sie werden durch Hinweisschilder mit der Aufschrift >Tollwut! Gefährdeter Bezirk< gekennzeichnet.
Sie werden durch rot-weiße Warntafeln mit dem Hinweis >Seuchenschutzgebiet – Betreten auf eigene Gefahr< ausgewiesen.