Was regelt das Sächsische Jagdgesetz hinsichtlich der Pflicht, Jagdwaffen technisch prüfen zu lassen?
Eine gesetzliche Prüfpflicht besteht nicht – jeder Jäger ist eigenverantwortlich dafür zuständig, seine Jagdwaffe entsprechend der Nutzungshäufigkeit überprüfen zu lassen
Eine Überprüfungspflicht besteht alle fünf Jahre durch die zuständige Waffenbehörde der unteren Jagdbehörde
Es besteht eine Pflicht zur Überprüfung durch einen anerkannten Büchsenmacher, und zwar innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten
Lang- und Kurzwaffen müssen alle drei Jahre dem TÜV zur Kontrolle vorgelegt werden