Hat der Jagdausübungsberechtigte das Recht, landwirtschaftlich bewirtschaftete Grundflächen zu betreten?
Ja, aber ausschließlich außerhalb der Vegetationsperiode und nach Absprache mit dem Grundeigentümer
Nein, das Betreten ist grundsätzlich untersagt
Ja, jedoch nur zeitlich begrenzt und nach vorheriger Zustimmung der Jagdgenossenschaft
Ja, sofern dies im Rahmen der Jagdausübung geschieht