Welche der folgenden Aussagen zum Jagdschutz trifft in Sachsen zu?
Für Hunde, ausgenommen Jagd- und Diensthunde, gilt im Jagdbezirk eine generelle Leinenpflicht
In Waldgebieten müssen Hunde angeleint werden, und den Anweisungen der Jagdschutzbeauftragten ist Folge zu leisten
Wer Hunde in einem Jagdbezirk ohne Aufsicht frei laufen lässt, kann mit einer Geldbuße belegt werden
Das unerlaubte Mitführen von Hunden im Jagdbezirk kann mit einem Bußgeld belegt werden, sofern der Hundehalter kein Jagdscheininhaber ist