Was gilt rechtlich für Wildarten, für die vom Gesetzgeber keine Jagdzeit festgesetzt wurde?
Diese Wildarten sind das gesamte Jahr über vollständig von der Bejagung verschont zu halten
Die zuständige Jagdbehörde legt in diesen Fällen eigenständig eine Jagdzeit auf Antrag des Jagdpächters fest
Solches Wild darf ganzjährig bejagt werden, sofern die Brut- und Setzzeiten dabei eingehalten werden
Es gilt der Grundsatz: Ohne festgelegte Jagdzeit entfällt auch jede Schonzeitregelung