Welcher Sachverhalt wird im Jagdrecht mit dem Begriff 'Auskehranspruch' beschrieben?
Anspruch der Jagdpächter gegenüber der Jagdgenossenschaft auf Rückerstattung des geleisteten Pachtzinses.
Es handelt sich um den Anspruch derjenigen Jagdgenossen, die der Einbehaltung des Reinertrages nicht zugestimmt haben, auf Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag.
Anspruch einer Jägervereinigung auf eine anteilige Beteiligung am erwirtschafteten Reinertrag.
Anspruch einzelner Jagdgenossen auf bevorzugte Jagdausübung als Ausgleich für eingebrachte Grundflächen.