Unter welcher Bedingung ist die Lappjagd im Freistaat Sachsen rechtlich zulässig?
Sie ist nur zulässig, wenn zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde eingeholt wurde.
Sie ist erlaubt, sofern sie in einem Mindestabstand von 300 m zur Bezirksgrenze durchgeführt wird.
Die Lappjagd ist in Sachsen ohne jegliche Einschränkungen gestattet.
Die Lappjagd ist bundesweit generell und ausnahmslos verboten.