Ist es dem Jagdausübungsberechtigten gestattet, Sonnentau aus der Natur zu entnehmen?
Ja, sofern der Grundeigentümer seine Zustimmung erteilt hat.
Nein, das ist nicht gestattet.
Ja, die Entnahme ist grundsätzlich erlaubt.
Ja, in geringen Mengen für wissenschaftliche Zwecke ist eine Entnahme zulässig.