Worauf gründet sich die Entstehung eines Eigenjagdbezirks?
Er entsteht unmittelbar kraft Gesetzes.
auf Antrag des Eigentümers der zusammenhängenden Grundfläche
durch einen Beschluss der Jagdgenossenschaft per Satzung
durch Zuteilung der unteren Jagdbehörde auf Antrag der Gemeinde