Welcher der folgenden Lebensraumtypen fällt nicht unter den besonderen gesetzlichen Biotopschutz?
Bruch-, Sumpf- und Auwaldgesellschaften
Landwirtschaftliche Brachflächen mit artenreichem Ackerunkrautbestand
Felsen und Steilküstenbereiche
Trocken- und Magerrasen mit charakteristischer Vegetation