Welche Stelle ist in Sachsen für die Verwaltung eines Verwaltungsjagdbezirks zuständig?
Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Landratsamt des betreffenden Landkreises.
Die Verwaltung obliegt der zuständigen Gemeindeverwaltung als untere Jagdbehörde.
Ein Verwaltungsjagdbezirk wird durch den Bundesforst bewirtschaftet und betreut.
Der Staatsbetrieb Sachsenforst übernimmt die Verwaltung eines solchen Jagdbezirks.