Welche Personen sind im Freistaat Sachsen berechtigt, Kormorane zum Schutz der einheimischen Tierwelt zu töten?
Mitglieder von Schützenvereinen
Beamte der Polizei
Betreiber bewirtschafteter Teichwirtschafts- und Fischzuchtanlagen sowie von diesen beauftragte Personen, die einen gültigen Jahresjagdschein besitzen
Forstbeamte des Staatsbetriebs Sachsenforst