Welche Behörde ist zuständig, wenn es um Gehege für Tierarten geht, die dem Jagdrecht unterfallen?
Die untere Naturschutzbehörde ist hierfür zuständig.
Das Landwirtschaftsamt
Die untere Jagdbehörde des zuständigen Landkreises
Der Staatsbetrieb Sachsenforst in seiner Funktion als obere Jagdbehörde