Welche der folgenden Aussagen zur Jagdgenossenschaft ist nicht zutreffend?
Als Organe der Jagdgenossenschaft fungieren die Genossenschaftsversammlung sowie der Jagdvorstand
Alle Grundeigentümer einer Gemeinde sind Mitglied der Jagdgenossenschaft – einschließlich jener Eigentümer, deren Flächen gesetzlich als befriedet angesehen werden
Die Jagdgenossenschaft ist verpflichtet, das Jagdausübungsrecht in ihrem Gebiet zwingend selbst auszuüben und darf es nicht verpachten
Die Jagdgenossenschaft besitzt den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts