Ist es einem Jagdausübungsberechtigten erlaubt, in seinem Jagdbezirk eine Hauskatze im Scheinwerferlicht zu erlegen?
Ja, sofern die Katze in mehr als 300 m Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude aufgefunden wird oder sich in einer Falle befindet
Ja, sofern die Katze in mehr als 200 m Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen wird
Nein, der Abschuss von Hauskatzen ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich verboten
Ja, bereits ab einer Entfernung von 150 m zum nächsten Wohngebäude ist dies zulässig