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Welche Entfernungsregelung gilt im Freistaat Sachsen für das Erlegen einer im Jagdbezirk in Fallen gefangenen Hauskatze im Rahmen des Jagdschutzes, bezogen auf das nächste bewohnte Gebäude?
Welche Entfernungsregelung gilt im Freistaat Sachsen für das Erlegen einer im Jagdbezirk in Fallen gefangenen Hauskatze im Rahmen des Jagdschutzes, bezogen auf das nächste bewohnte Gebäude?