Welche Bezeichnung trägt ein Gebiet, in dem die Ausübung der Jagd gesetzlich ausgesetzt ist?
Man spricht in diesem Fall von Bundesjagdrevieren.
Es handelt sich um Flächen, auf denen das Jagdrecht ruht und die Jagd nicht ausgeübt werden darf.
Diese Gebiete gelten als gemeinschaftliche Jagdbezirke.
Solche Gebiete werden als Sonderjagdreviere bezeichnet.