Unter welcher Voraussetzung ist es zulässig, Altfüchse in den Monaten April und Mai zu erlegen?
Ein Abschuss von Altfüchsen ist in diesen Monaten grundsätzlich nicht erlaubt
Im Freistaat Sachsen ist dies ohne Einschränkung möglich, da Füchse dort keine festgesetzte Jagdzeit haben
Es ist zulässig, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt
Es ist zulässig, sofern der gesamte Welpenbestand bereits erlegt wurde