Welche Behörde ist zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Ansiedlung von Stockenten?
Die Genehmigung wird durch die untere Jagdbehörde ausgestellt.
Diese Genehmigung wird von der unteren Naturschutzbehörde erteilt.
Zuständig ist die obere Jagdbehörde.
Für diese Genehmigung ist die oberste Jagdbehörde zuständig.