Welche Regelung gilt für die Jagdausübung auf Grundflächen, die keinem Jagdbezirk zugeordnet sind?
Sie ist zulässig, wenn staatlich beauftragte Bedienstete die Jagd durchführen
Eine Jagdausübung ist dort grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es liegt eine Gestattung zur beschränkten Jagdausübung vor
Sie ist zulässig, sofern die oberste Jagdbehörde eine schriftliche Genehmigung erteilt hat
Sie ist zulässig, wenn der zuständige Jagdbeirat eine Ausnahmeregelung beschlossen hat