Welchen rechtlichen Status haben die Roten Listen in Bezug auf Tier- und Pflanzenarten?
Ja, sie sind verbindlich nach BWildSchVO und BArtSchVO von allen Behörden anzuwenden.
Ja, sie haben Gesetzescharakter und legen die zulässige Eingriffshöhe in den Wildbestand verbindlich fest.
Ja, sie sind Bestandteil des Bundesnaturschutzgesetzes und damit unmittelbar geltendes Recht.
Sie besitzen keinen Gesetzescharakter, sondern dienen der Information der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden über den Gefährdungsstatus der jeweiligen Tier- und Pflanzenarten.