Unter welcher Voraussetzung kann eine juristische Person Mitglied einer Jagdgenossenschaft sein?
Juristische Personen können Jagdgenosse sein, jedoch lediglich dann, wenn sie ihren Sitz innerhalb des Jagdbezirks haben.
Juristische Personen sind grundsätzlich von der Jagdgenossenschaft ausgeschlossen, da nur natürliche Personen Jagdgenossen sein können.
Juristische Personen können Jagdgenosse sein, sofern sie Grundeigentum besitzen.
Juristische Personen können Jagdgenosse sein, allerdings nur auf ausdrückliche Berufung durch den Notvorstand.