Welche Behörde ist laut SächsJagdG für die Genehmigung der Satzung einer Jagdgenossenschaft zuständig?
Zuständig für die Genehmigung ist die oberste Jagdbehörde.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung erteilt die Genehmigung der Satzung selbst.
Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der unteren Jagdbehörde.
Die Genehmigung obliegt der oberen Jagdbehörde.