Welche Behörde ist im Freistaat Sachsen dafür zuständig, Abrundungsvereinbarungen zu genehmigen?
Zuständig ist der jeweilige Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der Gemeinde.
Zuständig ist die untere Jagdbehörde.
Zuständig ist die obere Jagdbehörde.
Zuständig ist die betroffene Jagdgenossenschaft.