Ist es zulässig, schwer krankes oder schwer verletztes Wild außerhalb der festgesetzten Jagdzeit zu erlegen?
Es ist nur dann erlaubt, wenn zuvor eine Genehmigung beim Amtstierarzt eingeholt wurde.
Nein, außerhalb der Jagdzeit besteht ein ausnahmsloses Erlegungsverbot.
Ja, das Erlegen ist in diesem Fall auch außerhalb der Jagdzeit gestattet.
Es ist nur mit schriftlicher Zustimmung der zuständigen Jagdbehörde gestattet.