1034 / 301
Gemäß der Sächsischen Jagdverordnung ist die Kirrung reglementiert. Welche Höchstmenge an Kirrmaterial darf nachgefüllt werden, wenn das zuvor ausgebrachte Kirrmittel vollständig aufgenommen wurde?
Gemäß der Sächsischen Jagdverordnung ist die Kirrung reglementiert. Welche Höchstmenge an Kirrmaterial darf nachgefüllt werden, wenn das zuvor ausgebrachte Kirrmittel vollständig aufgenommen wurde?