Unter welcher Voraussetzung gehört ein Grundeigentümer nicht zur Jagdgenossenschaft?
Wenn er der Bejagung seiner Flächen ausdrücklich widersprochen hat
Dann, wenn auf seinen Grundflächen die Ausübung der Jagd gesetzlich nicht erlaubt ist
Wenn er gegenüber der unteren Jagdbehörde keinen Nachweis seines Grundbesitzes durch einen Grundbuchauszug erbracht hat
Wenn seine Grundflächen unterhalb der Mindestgröße für ein gemeinschaftliches Jagdrevier liegen