Was gilt für die Ausübung der Jagd innerhalb eines Naturschutzgebietes?
Sie ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der obersten Jagdbehörde zulässig
Sie ist grundsätzlich untersagt
Sie ist gestattet, sofern der zuständige Betreuer seine Zustimmung erteilt
Sie ist dem jeweiligen Schutzzweck untergeordnet und wird durch eine entsprechende Verordnung geregelt