Welche Aussage beschreibt das Reviersystem im Jagdrecht korrekt?
Die Jagdgenossenschaft unterteilt die zur Verfügung stehende Jagdfläche entsprechend der Zahl der Revierinhaber.
Die Ausübung des Jagdrechts ist ausschließlich innerhalb von Jagdbezirken zulässig.
Die Verwaltungsjagdbezirke werden den Forstrevieren eines bestimmten Forstbezirkes zugeordnet.
Jeder Grundeigentümer hat das Recht, seinen Grundbesitz als eigenständiges Revier ohne Mindestgröße zu führen.