Welche Voraussetzung muss im Freistaat Sachsen erfüllt sein, damit Schwarzwild gefangen werden darf?
Der Fang ist erlaubt, jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung der obersten Jagdbehörde.
Das Fangen von Schwarzwild ist im Freistaat Sachsen grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Fang ist ohne besondere Genehmigung erlaubt, sofern der Jagdausübungsberechtigte eine schriftliche Begründung vorlegt.
Der Fang ist zulässig, sofern die zuständige Jagdbehörde eine entsprechende Genehmigung erteilt hat.