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Welche Möwenarten unterliegen dem
Jagdrecht
und welche sind in Schleswig-Holstein bejagbar?
Erklärung
Musterantwort
Alle in Deutschland vorkommenden Möwenarten unterliegen gemäß § 2 Abs. 1 BJagdG dem
Jagdrecht
.
In Schleswig-Holstein sind jedoch gemäß Landesjagdzeitenverordnung alle Möwenarten ganzjährig
geschont
, außer die
Silbermöwe
.
Der
Silbermöwe
hat
Jagdzeit
vom 1. Oktober bis 10. Februar.
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