Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Fragenkatalog
Lernkarten
Auswertung
Shop
Fragen suchen...
Suchen...
Jetzt kostenlos testen
Login
Login
68
/ 118
Was versteht man unter dem Begriff 'kleines
Jagdrecht'
(im jagdlichen Sprachgebrauch)?
Erklärung
Musterantwort
Die Bezeichnung 'kleines
Jagdrecht'
ist im jagdlichen Sprachgebrauch fachlich falsch und irreführend. Gemeint ist meist das '
kleine Gescheide
', welches die essbaren Wildinnereien umfasst: Herz, Leber, Milz, Lunge (bei
Schalenwild)
und Nieren.
Feedback
Zurück
Weiter