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Was versteht man waffenrechtlich unter dem
Führen
einer
Waffe
?
Erklärung
Musterantwort
Führen
ist die Ausübung der
tatsächlichen Gewalt
über eine
Waffe
außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des
befriedeten
Besitztums (§ 1 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4).
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