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Welche Regelungen gelten für bleihaltige Schrotmunition in Feuchtgebieten?
Erklärung
Musterantwort
Die Verwendung und das Mitführen von bleihaltiger Schrotmunition ist in und im Umkreis von 100 Metern zu Feuchtgebieten gemäß EU-Verordnung 2021
/57 verboten.
Als Feuchtgebiete gelten Moore, Sümpfe, Seen, Teiche und Fließgewässer, unabhängig davon, ob sie ständig wasserführend sind.
Das Verbot gilt für das Schießen auf
Wasserwild
(Enten,
Gänse
, Blesshühner, Watvögel).
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