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Darf ein
Jäger
auf
Verlangen eines Landwirtes ein Rind erschießen?
Erklärung
Musterantwort
Nein, Rinder sind Nutztiere und kein
jagdbares
Wild
im Sinne des BJagdG.
Die Tötung unterliegt dem Tierschutzgesetz (TierschG) und muss durch den Tierhalter oder einen Tierarzt fachgerecht durchgeführt werden.
Eine Ausnahme besteht nur bei Gefahr im Verzug, wenn eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben droht
(Notstand
gemäß § 34 StGB).
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