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Welchen Hinweis muss eine Verkaufsanzeige für eine
Waffe
oder
Munition
beinhalten?
Erklärung
Musterantwort
Gemäß § 34 Abs. 2 WaffG muss der Hinweis erfolgen, dass die Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis
(Waffenbesitzkarte
oder
Munitionserwerbsschein)
erfolgen darf.
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