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Dürfen
Jäger
Nachtsichtvorsatz- oder Aufsatzgeräte verwenden?
Erklärung
Musterantwort
Ja, gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 5a BJagdG und den ergänzenden Regelungen im LJagdG SH ist die Verwendung von Nachtsichttechnik als Vorsatz- oder Aufsatzgerät zur Bejagung von Schwarzwald erlaubt.
Diese Geräte dürfen jedoch kein eigenes
Absehen
besitzen
und müssen
auf
eine vorhandene Optik montiert werden.
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